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Lebende Fremdsprache wird Pflichtgegenstand in der VS
Geht es nach den Plänen der derzeitigen Bundesregierung, werden Volksschul-PädagogInnen alsbald verpflichtend eine lebende Fremdsprache unterrichten müssen.
Der Gesetzesentwurf, der mittlerweile bereits in Begutachtung ist, sieht vor, dass „eine lebende Fremdsprache in der Grundstufe I als verbindliche Übung und in der Grundstufe II als Pflichtgegenstand“ in den Lehrplan aufgenommen wird.